Satzung / Präambel

Präambel

Dem Stifter ist daran gelegen, Projekte für Personen durchzuführen, die wegen Alters, Behinderung, Herkunft, Glaube etc. – aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen – keine respektive wenig Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben haben. Die Projekte sollen die Teilhabe dieser Menschen, insbesondere an kulturellen Veranstaltungen fördern und ermöglichen.